Der Ausbildungsvertrag

Ein Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dir, dem Auszubildenden, und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen wird. In diesem werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers (des Azubis) und des Arbeitgebers (des Ausbildungsbetriebs) festgelegt. Die Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn ist dabei, dass der Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten wird – nur mündlich ist dieser dagegen nicht gültig.

 

Der Ausbildungsvertrag regelt Verdienst, Arbeitszeiten und Urlabusanspruch für Azubis
Ausbildungsvertrag | (c) Fotolia.com / seen

Was wird im Ausbildungsvertrag festgehalten?

Im Ausbildungsvertrag werden sämtliche Informationen festgehalten, die für dich in den Jahren deiner Ausbildung von Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:

  • die Namen und die Anschriften beider Vertragsparteien
  • der Ausbildungszeitraum
  • das Ziel der Ausbildung und somit auch die zeitliche und inhaltliche Gliederung derselben
  • die täglichen Arbeitszeiten
  • die Zahlung sowie die Höhe der Ausbildungsvergütung
  • die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsortes
  • die Dauer der Probezeit
  • die Dauer des Urlaubs
  • die Kündigungskonditionen

Der Ausbildungsvertrag schließt mit den Unterschriften sämtlicher Vertragspartner.

Wer muss den Vertrag unterschreiben?

Den Ausbildungsvertrag müssen beide Seiten unterschreiben: nämlich du als Azubi sowie das Unternehmen, bei dem du die Ausbildung absolvieren wirst, als Ausbildungsstätte. Solltest du jedoch minderjährig sein, das heißt, noch keine 18 Jahre alt, müssen ebenfalls deine Eltern unterschreiben.

Was bedeutet der Begriff „Probezeit“ und wie lange dauert diese?

Die Probezeit bietet dir die Möglichkeit, deinen Ausbildungsberuf und dein Unternehmen genauer kennenzulernen. Ebenso hat dein Arbeitgeber in diesem Zeitraum die Gelegenheit, dich als Azubi näher kennenzulernen. Die Probezeit ist pflichtmäßig vorgeschrieben und dauert zwischen einem und vier Monaten.

In diesem Zeitraum können beide Vertragsseiten den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen – die Kündigung muss dabei jedoch immer schriftlich erfolgen. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist und in der Probezeit den Ausbildungsvertrag kündigen möchtest, müssen auch hier deine Eltern unterschreiben. Eine Kündigung von Seiten der Firma wird in diesem Fall auch immer an deine Eltern und nicht an dich direkt gerichtet sein.

Welche Unterlagen werden für den Ausbildungsvertrag benötigt?

Für angehende Auszubildende, die noch minderjährig sind, gilt auch hier eine Sonderregelung. Denn zum Abschließen des Vertrages brauchst du in diesem Fall eine ärztliche Bescheinigung über eine durchgeführte Erstuntersuchung.

Was muss sonst noch beachtet werden?

Der Ausbildungsvertrag ist ein äußerst wichtiges Dokument und mit einer Unterschrift verpflichtest du dich dazu, die in ihm angegebenen Pflichten einzuhalten. Lies dir den Vertrag also erst einmal in Ruhe ganz genau durch, bevor du eine Unterschrift leistest. Wenn du dabei auf Inhalte stößt, die du nicht ganz verstehst, kannst du beim Unternehmen nachfragen. Nachdem der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben worden ist, erhalten beide Parteien ein Exemplar des Ausbildungsvertrages. So kannst du auch zu Hause stets alle wichtigen Aspekte zu deiner Ausbildung nachlesen, solltest du dir mal nicht mehr ganz sicher sein.

Wir wünschen dir einen guten Start ins Berufsleben und eine schöne Ausbildungszeit – genieße sie!