Ärztliche Bescheinigung – Krankenschein

Sowohl in der Ausbildung als auch später im Beruf ist die ärztliche Bescheinigung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein wichtiges Dokument, wenn die Beurteilung deines Gesundheitszustands gefragt ist. Hier erfährst du, was du wann beachten musst.

Eine AU-Bescheinigung (Krankenschein) bei Arbeitsunfähigkeit wird vom Arzt ausgestellt
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Ärztliche Bescheinigung vor Ausbildungsbeginn

Falls du noch minderjährig bist und vor der Ausbildung noch nie gearbeitet hast, brauchst du eine ärztliche Bescheinigung, um die Ausbildung antreten zu können. Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob du für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet bist. Diese Bescheinigung (Arbeitsfähigkeitsbescheinigung) musst du deinem Arbeitgeber vorlegen.

Krankenschein in der Ausbildung

Wenn du krank bist, musst du dies unverzüglich deinem Betrieb / deiner Berufsschule melden. Am besten fragst du direkt zu Ausbildungsbeginn nach, ob dein Ausbildungsbetrieb nach, welchen Weg, also ob telefonisch oder digital, sie bevorzugen. Idealerweise erfolgt deine Krankmeldung aber persönlich durch einen Anruf. Auch Absagen via Fax, E-Mail oder SMS sowie durch eine andere Person sind grundsätzlich möglich.
Auch wenn du einmal nicht rechtzeitig Bescheid gibst, wirst du deine Lohnzahlung in voller Höhe erhalten, allerdings kann dies nach Abmahnung im Wiederholungsfall eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben.

Es gibt Krankheiten wie beispielsweise eine heftige Erkältung, wegen denen man nicht unbedingt zum Arzt geht. Solltest du aber mehr als drei Tage nicht arbeiten können, bleibt dir nichts anderes übrig und du musst deinem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (Fristverlängerung bei Sonntagen und Feiertagen). Spätestens ab drei Kalendertagen Krankheit muss am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest bei deinem  Arbeitgeber vorliegen. Dein Arbeitgeber kann diese Regeln allerdings auch verschärfen und schon ab erstem Krankheitstag ein Attest verlangen. Zudem bist du verpflichtet eine Folgebescheinigung abgeben, falls die Krankheit länger andauert, als es in der Bescheinigung des Arztes angegeben ist.

Längere Krankheit während der Ausbildung

Du erhältst während deiner Krankheit deinen vollen Lohn, wenn du nicht mehr als sechs Wochen fehlst. Solltest du diese Frist übersteigen, erhältst du von deiner Krankenkasse Krankengeld. Auch nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist muss dein Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von dir erhalten. Die Zahlung des Krankengelds ist auf 78 Wochen (innerhalb von drei Jahren insgesamt) beschränkt. Die Höhe beträgt 70 Prozent deiner Brutto-, maximal aber 90 Prozent deiner Nettovergütung.

Wiederholte Krankheit und selbstverschuldeter Arbeitsausfall

Die Fristen der Lohnfortzahlung und der Krankengeldzahlung beziehen sich grundsätzlich auf einen krankheitsbedingten Ausfall. Wenn du also beispielsweise drei Wochen nach der letzten Krankheit erneut krank bist, beginnen die Fristen von Neuem.

Wenn du die Krankheit selbst verschuldet hast, besteht für dich kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du grob fahrlässig gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen hast. Dass es sich tatsächlich um dein Verschulden handelt, muss deine Ausbildungsstätte allerdings beweisen können.