Sozialversicherungsausweis für Auszubildende

Mit einem Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) wird Arbeitnehmern, die zum ersten Mal eine Beschäftigung beginnen, ihre Sozialversicherungsnummer mitgeteilt. Azubis in der betrieblichen Ausbildung erhalten den SV-Ausweis automatisch als Dokument per Post vom Rentenversicherungsträger, wenn es sich um die erste Ausbildung und damit um den ersten sozialversicherungspflichtigen Job handelt. Deine Rentenversicherungsnummer ist identisch zur Sozialversicherungsnummer. Das Dokument darf abgesehen von der Versicherungsnummer des Inhabers, dem Familien- und Geburtsnamen, dem Vornamen und dem Ausstellungsdatum keine weiteren personenbezogenen Daten enthalten.

 

Der Sozialversicherungsausweis wird bei Ausbildungsbeginn erstmalig verschickt.
Sozialversicherungsausweis in der Teilansicht (Muster Deutsche Rentenversicherung)

Die Bedeutung des Sozialversicherungsausweises für Auszubildende

Inhaltlich unterscheidet sich der Sozialversicherungsausweis klar vom Personalausweis, denn auf dem Dokument sind lediglich zwei Informationen abgedruckt. Der vollständige Name sowie die Rentenversicherungsnummer des Inhabers. Die Versicherungsnummer ist stets 12-stellig und enthält neben dem Geburtsdatum des Versicherten auch den Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens.

Sobald man den Brief der Deutschen Rentenversicherung erhält, ist man beim Rentenversicherungsträger registriert und wird vor unterschiedlichsten Risiken geschützt. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung sind alle Teile der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Erst durch die Zuteilung der Sozialversicherungsnummer wird es möglich, risikofrei und versichert als Arbeitnehmer tätig zu sein. Die Beiträge für die einzelnen Versicherungszweige hängen von der Höhe des Einkommens ab. Als Arbeitnehmer zahlt man dementsprechend monatlich bestimmte Beträge an die unterschiedlichen Sozialversicherungen und wird dadurch beispielsweise im Falle der Arbeitslosigkeit vom Staat unterstützt.

Zum Beginn einer Beschäftigung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich den Sozialversicherungsausweis zeigen zu lassen. Eine Anstellung eines deutschen Staatsbürgers ohne Rentenversicherungsnummer – diese ist auf dem Sozialversicherungsausweis hinterlegt – ist illegal.

Unter deiner Sozialversicherungsnummer werden alle Daten beim Rentenversicherungsträger gespeichert, die später einmal für deinen Rentenanspruch relevant werden. Dazu gehören Studien- und Ausbildungszeiten, sowie auch Zeiten, in denen du pflegebedürftige Verwandte versorgst, Arbeitslosengeld beziehst oder Kinder erziehst. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sind alle Voll- und Teilzeitbeschäftigungen, Minijobs und Praktika.

Wo beantragt man bei Verlust einen neuen SV-Ausweis?

Grundsätzlich gilt es, den SV-Ausweis sorgfältig zu verwahren. Denn bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld – beantragt wird, brauchst du das Dokument als Nachweis deiner persönlichen Versicherungsnummer. Falls das Dokument der Deutschen Rentenversicherung, welches seit 2011 als Sozialversicherungsausweis gilt, dennoch verloren geht, zerstört oder unbrauchbar wird, muss umgehend ein neuer Ausweis beantragt werden. In solch einem Fall kann ein neuer Sozialversicherungsausweis direkt beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse beantragt werden, bei der man versichert ist. Es kann sein, dass zusätzlich ein formloses Schreiben vorgelegt werden muss, in welchem der Grund für den Antrag erklärt wird. Auch online bei der Deutschen Rentenversicherung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis beantragt werden.

Muss ein Sozialversicherungsausweis auf der Arbeit mitgeführt werden?

Der alte Sozialversicherungsausweis mit Passbild musste früher in bestimmten Branchen und Gewerben mitgeführt werden und auf Verlangen jederzeit vorzeigbar sein. Betroffen waren vor allem diejenigen Berufe, in denen häufig Schwarzarbeit anzutreffen war. Auch heute gilt in diesen Branchen noch eine allgemeine Ausweispflicht (§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Wer in diesen Bereichen tätig ist, muss sich bei Kontrollen von Behörden ausweisen können – entweder mit dem Personalausweis, dem Reisepass oder Ersatzausweisen dafür. Das gilt auch für Azubis. Den SV-Ausweis selbst musst du aber nicht mehr ständig dabeihaben. Von der Ausweispflicht betroffene Branchen sind

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft.

Einsichtnahme

Bei Beginn einer Beschäftigung muss sich der Arbeitgeber deinen Sozialversicherungsausweis zur sogenannten Einsichtnahme vorlegen lassen. Im Regelfall fertigt er dann als Nachweis eine Kopie für die Akten an und dann kriegst du deinen Sozialversicherungsausweis wieder.  Es kann jedoch auch vorkommen, dass dein Arbeitgeber deinen Sozialversicherungsausweis nicht nur zur Einsichtname behalten möchte, sondern für die Dauer deiner Beschäftigung aufbewahren möchte. Dies soll verhindern, dass du weitere geringfügige Beschäftigungen aufnimmst, denn in diesem Fall müsste der Arbeitgeber Beitragsnachforderungen an die entsprechenden Einzugsstellen zahlen. Dein Arbeitgeber ist zur Einsichtnahme verpflichtet, also solltest du deinen Sozialversicherungsausweis bei der Aufnahme einer Beschäftigung unbedingt parat haben.

Interessant für Azubis

Ab dem Berufseinstieg schützt die Sozialversicherung vor Unfällen, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Zusammenfassend kann dies folgendermaßen auf den Punkt gebracht werden: Im Falle eines Unfalls werden die Krankenhauskosten von der Krankenversicherung übernommen, für die Finanzierung der anschließenden Rehabilitationsphase sorgt die Rentenversicherung. Falls man dadurch für eine bestimmte Zeitperiode arbeitsunfähig ist, erhält man Krankengeld. Bei gravierenden Unfällen und anschließender dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit springt die Erwerbsminderungsrente in die Bresche. Auch bei extremen Unglücksfallen ist man finanziell abgesichert. Im Falle einer Behinderung sorgt die Pflegeversicherung für die Finanzierung entstehender Kosten. Sogar im Todesfall bekommen Angehörige eine Hinterbliebenenrente.

Um diesen umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland stemmen zu können, zahlt jeder, der von der Sozialversicherung profitiert, monatliche Beiträge.