Wenn das Azubi-Gehalt nicht ausreicht

Viele Auszubildende können nicht ausschließlich von ihrem Azubi-Gehalt leben. Hier findest du einige Möglichkeiten, wie du dein monatliches Budget aufstocken kannst – beispielsweise mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Bafög oder Wohngeld.

Welche Möglichkeiten staatlicher Förderung können Azubis in Anspruch nehmen?zubis können Berufs
Was kannst du tun, wenn deine Ausbildungsvergütung nicht genügt? | (c) Fotolia.de / Butch

Unterhalt von deinen Eltern

Deine Eltern sind bis zum Ende deiner ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Das gilt auch für volljährige Kinder. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Eltern es ihren Kindern ermöglichen müssen, eine Berufsausbildung durchzuführen. Deshalb hat auch ein Auszubildender Anspruch auf Unterhalt.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Sollten deine Eltern deinen Unterhalt während der Ausbildung selbst nicht zahlen können, weil sie zu wenig verdienen und du lebst in einer eigenen Wohnung, besteht die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Das machst du bei der Agentur für Arbeit. Ob und wie viel Beihilfe du bekommst, hängt stark vom Einkommen deiner Eltern und deiner Ausbildungsvergütung ab. Grundsätzlich steht BAB aber allen zu, die sich in einer betriebliche Ausbildung befinden.
Beachte, dass du den Antrag zur Berufsausbildungsbeihilfe noch vor dem Start der Ausbildung stellst. Das Geld kann nämlich erst ab dem Tag gezahlt werden, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.

Wie hoch die BAB ist, kannst du mit dem Rechner der Agentur für Arbeit herausfinden. Weitere Informationen findest du in diesem Infoflyer.

BAföG

Wenn du zu den 20 Prozent aller Jugendlichen gehörst, die eine schulische Ausbildung machen, kannst du Schülerbafög beantragen. Eine schulische Ausbildung bedeutet, dass du für deine weiterführende Ausbildung eine Schule besuchst. Für Schüler beträgt der BAföG-Höchstsatz zwischen 247€ und 752€ pro Monat. Das ist aber abhängig von deinem Wohnsitz und der Art deiner Ausbildung. Es gibt noch einige andere Voraussetzungen wie beispielsweise dein Schulabschluss. Ausführliche Informationen erhältst du auf www.bafög.de.

Kindergeld

Viele Azubis wissen nicht, dass sie auch während der Ausbildung weiterhin Kindergeld beziehen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein Studium, eine Berufsausbildung oder eine schulische Ausbildung absolvierst. Voraussetzung ist nur, dass du nicht älter als 25 Jahre bist.
Das Kindergeld steht deinen Eltern zu und kann nicht von dir selbst beantragt werden. Der Antrag muss von einem Elternteil gestellt werden. Sobald der Antrag genehmigt ist, bekommen deine Eltern ein Kindergeld von etwa 180 Euro pro Monat. Im Fall, dass du bereits volljährig bist und eine eigene Wohnung hast, kannst du einen Antrag stellen, dass das Kindergeld direkt auf dein Konto überwiesen wird.

Wohngeld

Wenn du keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommst und eine eigene Wohnung hast, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Um Wohngeld zu beantragen, muss zuvor ein BAB-Antrag abgelehnt worden sein. Wohngeld ist besonders für Azubis interessant, die eine zweite Ausbildung machen und älter als 25 Jahre sind.

Nebenjob

Wenn alle Stricke reißen und du mit deiner Ausbildungsvergütung nicht auskommst, musst du dir zusätzlich zur Ausbildung einen Nebenjob suchen. Du musst deinen Ausbilder in jedem Fall darüber informieren. Dieser kann dir einen Nebenjob aber nur verweigern, wenn der Job deine Leistungen in der Ausbildung negativ beeinflusst oder wenn du für einen Konkurrenzbetrieb arbeiten möchtest.