Wenn das Azubi-Gehalt nicht ausreicht

Ob beim Bahnfahren, in Museen oder fürs Wohnen, Studenten bekommen häufig Vergünstigungen. Weniger bekannt ist, dass auch Azubis an vielen Stellen vorteilhafte Rabatte und Zuschüsse erhalten. Damit auch du an den richtigen Stellen sparen kannst, solltest du die folgenden Vergünstigungen für Azubis kennen. Hier findest du einige Möglichkeiten, wie du dein monatliches Budget aufstocken kannst – beispielsweise mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG oder Wohngeld.

Welche Möglichkeiten staatlicher Förderung können Azubis in Anspruch nehmen?zubis können Berufs
Was kannst du tun, wenn deine Ausbildungsvergütung nicht genügt? | (c) Fotolia.de / Butch

Unterhalt von deinen Eltern

Deine Eltern sind bis zum Ende deiner ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Das gilt auch für volljährige Kinder. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Eltern es ihren Kindern ermöglichen müssen, eine Berufsausbildung durchzuführen. Deshalb haben auch Auszubildende Anspruch auf Unterhalt.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Für den Fall, dass deine Eltern aufgrund eines geringen Einkommens keinen Unterhalt während deiner Ausbildung zahlen können, gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Azubis können diese staatliche Unterstützung bei der Agentur für Arbeit unter der Voraussetzung beantragen, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und dass sie sich in ihrer Erstausbildung befinden. Grundsätzlich steht die BAB allen zu, die sich in einer dualen Ausbildung befinden. Bei einer schulischen Ausbildung wird die BAB nicht vergeben.
Beachte, dass du den Antrag zur Berufsausbildungsbeihilfe noch vor dem Start der Ausbildung stellst. Das Geld kann nämlich erst ab dem Tag gezahlt werden, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht. Gib im Zweifelsfall lieber einen unvollständigen Antrag ab, als zu lange zu warten. Fehlende Dokumente kannst du nachreichen. Ob und wie viel Beihilfe du bekommst, hängt stark vom Einkommen deiner Eltern und deiner eigenen Ausbildungsvergütung ab. Daneben aber auch von der Miethöhe und der Haushaltsgröße deiner Wohnung. Wie hoch die BAB ist, kannst du mit dem Rechner der Agentur für Arbeit herausfinden. Der maximale monatliche Beitragssatz liegt seit 2022 bei 781 Euro. Die Förderung erhalten Azubis für die Länge ihrer Ausbildung und muss nicht zurückgezahlt werden. Weitere Informationen findest du in diesem Infoflyer.

Wohngeld

Wenn du keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommst und eine eigene Wohnung hast, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Andererseits kannst du diesen Zuschuss auch zusätzlich zur BAB beantragen. Wohngeld ist besonders für Azubis interessant, die eine zweite Ausbildung machen und älter als 25 Jahre sind. Aber auch für den Fall, dass du oder deine Eltern ein zu hohes Einkommen für die BAB haben, ist Wohngeld eine gute Alternative. Der Finanzierungszuschuss ist vordergründig für Auszubildende gedacht, die in der Nähe ihrer Ausbildungsstätte eine Wohnung mieten und selbst bezahlen müssen. Eine Rückzahlung des Wohngeldes ist nicht nötig.

BAföG

Schüler-BAföG ist ein staatlicher Zuschuss und muss ebenfalls nicht zurückgezahlt werden. Wenn du zu den 20 Prozent aller Jugendlichen gehörst, die eine schulische Ausbildung machen, kannst du Schüler-BAföG beantragen. Eine schulische Ausbildung bedeutet, dass du für deine berufliche oder weiterführende Ausbildung eine Schule besuchst. Der BAföG-Satz fällt höher aus, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung  aufweisen kannst. Auch der Wohnsitz und die Art der Ausbildung haben einen Einfluss darauf, in welchem Maß eine zusätzliche Finanzierung vom Staat gewährt wird. Die Höhe des BAföG-Satzes variiert deshalb und liegt für Schüler zwischen 262€ und 752€ pro Monat. Es gibt noch einige andere Kriterien, die über den Erhalt und die Höhe von Schüler-BAföG entscheiden. Beispielsweise dein Schulabschluss. Ausführliche Informationen erhältst du auf www.bafög.de.

Kindergeld

Kindergeld ist ein staatlicher Finanzierungszuschuss, den unabhängig vom Einkommen deutschlandweit alle Erziehungsberechtigten erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein Studium, eine Berufsausbildung oder eine schulische Ausbildung absolvierst. Sogar bei einer zweiten Ausbildung und einer Arbeit mit einem Maximum von 20 Wochenstuden, kannst du weiterhin Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist nur, dass du nicht älter als 25 Jahre bist. Wurde der Antrag einmal von einem Elternteil gestellt, wird das Kindergeld automatisch monatlich auf dessen Konto überwiesen. Eine wiederholte Antragstellung ist dafür nicht nötig. Zuletzt wurde das Kindergeld 2023 auf 250 Euro pro Monat erhöht. Während der Ausbildung erhalten deine Eltern das Kindergeld weiterhin in voller Höhe, wenn deine Vergütung nicht den jährlichen Höchstsatz von 8004 Euro überschreitet. Wohnst du nicht mehr bei deinen Erziehungsberechtigten, müssen sie dir das Geld auszahlen. Du kannst aber auch einen Antrag dafür stellen, dass dir das Kindergeld auf dein eigenes Konto überwiesen wird. Das ist vor allem notwendig, wenn deine Eltern sich weigern, dir das Kindergeld auszuhändigen.

Bewerbungskosten

Da Bewerbungen sehr kostenintensiv sein können, zahlt die Agentur für Arbeit auch Bewerbungskosten zurück. Du kannst dir also deine Fahrtkosten, die Ausgaben für Papier, Briefumschläge, Briefmarken, Kopien, Zeugnismappen, Stellenanzeigen, Bewerbungsfotos und sogar Büchern zum Thema Bewerbung erstatten lassen. Alles was du dafür tun musst, ist einen Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung zu stellen. Beachte dabei aber, dass nur die Kosten erstattet werden, die nach der Antragstellung anfallen. Vorherige Kosten musst du selbst tragen.

Fahrtkostenzuschuss

Verfügen deine Eltern nur über ein geringes Einkommen oder beziehen selbst Sozialleistungen, kannst du als Azubi einen staatlichen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Einige Unternehmen haben in ihren Tarifverträgen zwischen Gewerkschaft und Arbeitnehmer auch Regelungen für die Erstattung der Fahrtkosten zur Berufsschule festgeschrieben. Auf Nachfrage vergeben Arbeitgeber aber auch pauschale Fahrtkostenzuschüsse. Die finanzielle Unterstützung kann dabei bis zu 30 Cent pro gefahrenem Kilometer für einfache Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte betragen.

Versicherungen

Wohnst du noch bei deinen Eltern, bist du mindestens bis zum 18. Lebensjahr in allen Versicherungen deiner Eltern mitversichert. Das bedeutet, dass du nicht direkt zu Ausbildungsbeginn deine eigenen Versicherungen abschließen musst. Falls du über einen Versicherungswechsel nachdenkst, lohnt es sich die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Viele Versicherungen bieten Tarife an, die speziell auf Auszubildende zugeschnitten und dadurch günstiger sind. Neben einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einer Tierhaftpflichtversicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung, musst du auch deine eigene Krankenversicherung abschließen. Mehr Infos über gesetzliche Krankenkassen findest du hier.

Stipendien

Für die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts kannst du dich auf verschiedene Stipendien bewerben. Die drei bekanntesten internationalen Förderprogramme für Auszubildende sind das Hermann-Strenger-Stipendium, die Leonardo da Vinci Mobilität und das DFJW-Stipendium. Bewerbungen für ein Förderprogramm können allerdings sehr zeitaufwendig sein und benötigen viel Engagement. Bekommst du allerdings das Stipendium, kannst du dir einer guten finanziellen und organisatorischen Hilfeleistung gewiss sein.

Abos

Auch beim Abschließen verschiedener Abos können Azubis mit Preiserniedrigungen rechnen. Verschiedene Mobilfunk- und Internetanbieter, Streamingplattformen und Zeitungen bieten beispielsweise vergünstigte Tarife an. Aber Vorsicht: Einerseits muss der Azubi- oder Schülertarif nicht zwangsläufig die billigste Option für dich sein. Andererseits kann es sich um selbstverlängernde Abos handeln. In diesem Fall solltest du dich über die Kündigungsfristen und mögliche folgende Preissteigerungen belesen.

Schüler- und Azubiausweis

Schüler und Azubis können sich von ihrer Ausbildungsstätte einen Ausweis ausstellen lassen. Kannst du dich damit ausweisen, bekommst du an vielen Stellen beachtliche Vergünstigungen. Preiserniedrigungen gibt es für Eintrittskarten von Vergnügungs- und Kulturveranstaltungen. Beispielsweise also für den Eintritt in Kinos, Schwimmbäder, Theater, Zoos, Freizeitparks oder Museen. Aber auch im Urlaub bietet sich der Vorteil, dass der Zugang zu Sehenswürdigkeiten meist einen niedrigeren Preis erfordert. Neben Fitnessclubs bekommen Schüler und Azubis auch an Volkshochschulen mithilfe ihres Ausweises vergünstigte Kursgebühren. Der öffentliche Nahverkehr in der Umgebung der Ausbildungsstätte kann mithilfe des Ausweises meist sogar kostenlos genutzt werden.

International Youth Travel Card

Nicht nur durch deinen Schüler- oder Azubiausweis, sondern auch durch eine sogenannte IYTC kannst du dir in deinem Urlaub einige Preisvergünstigungen sichern. Berechtigt für diese Karte sind alle Studenten, Schüler und Auszubildenden bis zu einem Alter von 31 Jahren. Die International Youth Travel Card kann für 18 Euro erworben werden und wird im In- und Ausland anerkannt. Mithilfe der IYTC kannst du deswegen weltweit vorteilhafte Vergünstigungen fürs Reisen nutzen.

Girokonto

Da du durch deine Ausbildung dein erstes eigenes Gehalt bekommst, brauchst du ein eigenes Konto. Auf dieses wird dann dein Lohn überwiesen. Praktisch sind in diesem Fall Girokonten. Diese sind für Studenten und Azubis bei vielen Banken kostenlos. Aber Vorsicht: Die Kontopakete können Nachteile haben, weshalb du vorher unbedingt die verschiedenen Angebote vergleichen solltest. Im schlechtesten Fall kann es sonst auch passieren, dass du von den entstehenden Kosten deines Girokontos nach Abschluss deiner Ausbildung negativ überrascht wirst.

Nebenjob

Wenn alle Stricke reißen und du mit deiner Ausbildungsvergütung nicht auskommst, musst du dir zusätzlich zur Ausbildung einen Nebenjob suchen. Du musst deinen Ausbilder in jedem Fall darüber informieren. Dieser kann dir einen Nebenjob aber nur verweigern, wenn der Job deine Leistungen in der Ausbildung negativ beeinflusst oder wenn du für einen Konkurrenzbetrieb arbeiten möchtest. Du musst außerdem darauf achten, dass dein Einkommen durch den zusätzlichen Lohn nicht die Einkommensgrenze für Kindergeld oder die BAB überschreitet. Andernfalls kannst du diese staatlichen Zuschüsse durch einen Nebenjob sogar verlieren.