Insolvenz: Was wenn die Ausbildungsfirma pleite geht?

In einer Marktwirtschaft kann es passieren, dass ein Betrieb konkurs geht und geschlossen werden muss. Für deine Ausbildung ist das natürlich gar nicht gut, aber es bedeutet natürlich nicht das Ende. Was Du in so einem Fall tun kannst um doch noch zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu kommen, erfährst Du hier.

Insolvenz – wenn der Ausbildungsbetrieb konkurs geht

Was genau bedeutet Insolvenz?

Ist ein Unternehmen Insolvent, ist es zahlungsunfähig. In diesem Fall bleiben Zahlungsforderungen offen, Schulden können nicht bezahlt werden, Zinsen und Mahngebühren schon gar nicht. In diesem Fall muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden.

Was bedeutet eine Insolvenz für das Ausbildungsverhältnis?

Zunächst eine Entwarnung: Weder eine drohende Insolvenz noch die tatsächliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wirken sich direkt auf deine Ausbildungsvertrag aus. Ein Insolvenzverwalter tritt nun an die Stelle deines Ausbilders und ist dazu verpflichtet, die Pflichten, die aus dem Ausbildungsverhältnis resultieren, zu erfüllen. Dazu gehört auch die Zahlung deiner Ausbildungsvergütung!

Was bedeutet eine Insolvenz für meine Ausbildungsvergütung?

Die schlechte Nachricht ist: Es könnte zu einer Kürzung deiner Ausbildungsvergütung kommen. Diese Kürzung darf allerdings nur in einem gewissen Rahmen vollzogen werden, und deine Vergütung muss immer noch höher sein als die des letzten Jahres. Du kannst also nicht auf einmal weniger Geld als vorher bekommen, nur vielleicht weniger Geld insgesamt. Sollte dein Betrieb aufgrund der Insolvenz insgesamt nicht mehr in der Lage sein, deine Ausbildungsvergütung zu zahlen, kannst du einen Anspruch auf Insolvenzgeld geltend machen. In diesem Fall wird sich die ansässige Arbeitsagentur in jedem Fall für drei Monate, um die Zahlung der Löhne kümmern.

Kann ich durch eine Insolvenz meine Ausbildungsstelle verlieren?

Sollte dein Ausbildungsbetrieb vollständig stillgelegt werden, kann dir fristlos gekündigt werden. Bis dies passiert, wird aber bei Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens festgestellt werden, dass keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr bestehen. In diesem Fall besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist vonseiten deines Ausbildungsbetriebs.
Sollte dein Unternehmen im Verlauf des Insolvenzverfahrens aufgekauft werden, so tritt der Käufer nun in die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis ein.
Auf keinen Fall solltest du jedoch einfach kündigen!  Da dir vertraglich zugesichert wurde, dass dein Ausbildungsbetrieb dir die nötigen Inhalte vermittelt, hätte die Nichteinhaltung für den Betrieb Konsequenzen – auch bei Insolvenz! In diesem Fall könnte dem Betrieb von der Behörde die Ausbildungseignung aberkannt werden, und du hast ein Recht auf Schadensersatz. Wenn du kündigst, bekommst du den leider nicht. Im Normalfall wird deine Ausbildung jedoch zunächst regulär weiterlaufen.

Individuelle Beratung suchen

Natürlich kann der Einzelfall immer von der Norm abweichen, deshalb ist es wichtig, sich zu informieren. Durch individuelle Beratung, entweder von deinem Ausbilder, dem Insolvenzverwalter oder Dachorganisationen wie etwa Handwerkskammern, kannst du dir einen Überblick verschaffen und auf Unterstützung zählen.