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Habe ich ein Recht auf Arbeit im Homeoffice?
Nein, tendenziell sogar im Gegenteil. Aus § 14 I 2 BBiG geht hervor, dass du als Azubi von deinem Auszubildenden direkt auszubilden bist. Dazu musst du überwiegend an deinem Arbeitsplatz (deiner Ausbildungsstätte) anwesend sein, damit du ordnungsgemäß ausgebildet werden kannst. Im Homeoffice unterstehst du minimaler Kontrolle und Anweisung, beides wichtige Faktoren für eine Ausbildung.
Die gute Nachricht: Im Endeffekt obliegt es deinen Ausbildern zu entscheiden, ob die Arbeit im Homeoffice für dich als Azubi sinnvoll ist. Wenn deine Ausbilder etwa Arbeitsergebnisse digital kontrollieren können oder du im Rahmen deiner Ausbildung eh deine Tätigkeit dokumentieren musst, kann dir die Arbeit vom Homeoffice aus ermöglicht werden. Einen rechtlichen Anspruch hast du jedoch leider nicht.
der derzeitigen Umstände ist es jedoch vertretbar, ausnahmsweise Homeoffice auch für Auszubildende zuzulassen, insbesondere dann, wenn der Ausbilder die Arbeitsergebnisse z.B. per E-Mail kontrollieren kann.
Sollte dein Betrieb komplett geschlossen werden und es gibt für dich keine Möglichkeit, deiner Beschäftigung dort anderweitig nachzugehen (etwa in einer anderen Abteilung), dann wirst du vermutlich mit Ausbildungsinhalten zur Selbstbearbeitung nach Hause geschickt.
Muss ich in den Betrieb, wenn die Berufsschule geschlossen hat?
Ja, Auszubildende sind per Gesetz von der Arbeit im Betrieb nur für den Besuch der Berufsschule freigestellt. Fällt die Berufsschule weg, müssen Azubis stattdessen im Betrieb erscheinen. Selbst wenn die Berufsschule Online-Unterricht anbietet, muss eine Regelung über die Teilnahme am Unterricht mit dem Betrieb getroffen werden, einfach zu Hause bleibe darfst du als Azubi nicht. Wie genau diese Situation gehandhabt wird, ob du etwa im Betrieb am Online-Unterricht teilnimmst oder vor Ort Aufgaben für die Berufsschule bearbeitest, muss im Individualfall geklärt werden.
Festgelegt ist jedoch, dass der Betrieb dir ermöglichen muss, die theoretischen Inhalte der Berufsschule trotz Ausfall zu erarbeiten!
Eine Ideallösung ist also, wenn deine Ausbildungsstätte dir ermöglicht, die Lerninhalte in für das Lernen geeigneten betrieblichen Räumen bearbeitet werden können. In diesem Fall stehen dir deine Ausbilder auch bei Rückfragen zur Verfügung. Ansonsten kann im Ausnahmefall Ausbildung im Homeoffice in Frage kommen.