Im Normalfall müssen Azubis – wie alle anderen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer auch – Sozialversicherungsbeiträge für vier der fünf* Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) abführen. Diese werden zu in etwa gleichen Teilen vom Arbeitnehmer (Azubi) und dem Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) übernommen.
*Den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.

Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung
Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt gesetzlich festgelegt bei 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2025 je nach Krankenkasse zwischen 1,8 % und 4,4 % liegt. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zur GKV zwischen 16,4 % und 19,0 %.
-
Der allgemeine Beitragssatz wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (jeweils 7,3 %).
-
Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls paritätisch geteilt, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber je nach Kasse 0,9 % bis 2,2 % übernehmen.
Diese Liste bietet dir eine Übersicht aller Krankenkassenbeiträge.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2025 weiterhin bei 18,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte (9,3 % des Bruttoeinkommens).
Azubis sind in der Rentenversicherung stets versicherungspflichtig, auch wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhalten
Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2025 bei 3,4 %. Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (jeweils 1,7 %).
Zusätzlich gilt für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag von 0,6 %, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird. Dadurch steigt sein Anteil auf 2,3 %, während der Arbeitgeberanteil unverändert bei 1,7 % bleibt.
Sonderregelung in Sachsen: Arbeitgeber zahlen nur 1,2 %, während Arbeitnehmer 2,2 % bzw. 2,8 % (falls kinderlos) übernehmen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit durch finanzielle Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Der Beitragssatz liegt 2025 bei 2,6 % des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 1,3 %.
Zusammenfassung der Sozialabgaben für Azubis 2025
SV-Abgaben | Arbeitnehmeranteil |
---|---|
Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (0,8 % bis 1,1 %) |
Rentenversicherung | 9,3 % |
Pflegeversicherung | 1,7 % (außer Sachsen), ggf. + 0,6 % |
Pflegeversicherung (Sachsen) | 2,2 % (ggf. + 0,6 %) |
Arbeitslosenversicherung | 1,3 % |
Insgesamt wird somit jeden Monat ungefähr ein Fünftel bzw. ca. 20-21 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für die Sozialversicherung abgezogen.
Mit diesem kostenlosen Beitragsrechner kannst du errechnen, wie hoch deine monatlich zu zahlenden Krankenkassenbeiträge sind.
Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Arbeitnehmeranteile der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden automatisch von der Brutto-Ausbildungsvergütung einbehalten und an die Versicherungsträger weitergeleitet.
Bei höheren Ausbildungsvergütungen fallen zudem Steuern an, die ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen werden. Mehr dazu erfährst du im Abschnitt Müssen Azubis Steuern zahlen? Der verbleibende Betrag ist die Netto-Ausbildungsvergütung, die auf dein Konto ausgezahlt wird.