Im Normalfall müssen Azubis – wie alle anderen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer auch – Sozialversicherungsbeiträge für vier der fünf* Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) abführen. Diese werden zu in etwa gleichen Teilen vom Arbeitnehmer (Azubi) und dem Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) übernommen.
Eine Ausnahme hiervon gilt für Geringverdiener, also Azubis, deren Bruttoverdienst unter 325 Euro pro Monat liegt (Geringverdienergrenze seit 2003). Für sie werden die Beitragskosten in voller Höhe von dem Ausbildungsbetrieb übernommen, sodass sie keine SV-Abgaben entrichten müssen.
*Den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung
Auszubildende sind regelmäßig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Die Höhe des Beitragssatzes zur Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz, welcher gesetzlich auf 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt ist, und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Dadurch liegt der Beitragssatz zur GKV momentan zwischen 15,40 Prozent und 16,59 Prozent.
Den allgemeinen Beitragssatz teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch, für den Zusatzbeitrag muss der Arbeitnehmer zurzeit noch allein aufkommen.
Damit beträgt der Arbeitnehmeranteil 7,3 Prozent des Bruttolohns zuzüglich des halben je nach Krankenkasse individuell verschiedenen Zusatzbeitrags von derzeit bis zu 1,99 Prozent. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 7,3 Prozent plus dem halben Zusatzbeitrag.
Diese Liste bietet dir eine Übersicht aller Krankenkassenbeiträge.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2023 bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte (9,3 Prozent) des Rentenversicherungsbeitrags.
In der Rentenversicherung sind Auszubildende stets versicherungspflichtig, auch wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt grundsätzlich bei 3,05 Prozent des Bruttolohns. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer und übernehmen jeweils 1,525 Prozent (außer in Sachsen).
Wer ab Vollendung des 23. Lebensjahres (d.h. ab dem 23. Geburtstag) noch keine Kinder hat, zahlt außerdem einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent, wodurch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 2,8 Prozent steigt. Allerdings tragen Arbeitnehmer bzw. Azubis den Kinderlosenzuschlag allein, der Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,275 Prozent.
In Sachsen übernehmen Arbeitgeber lediglich 0,775 Prozent des Pflegeversicherungsbeitrages. Die restlichen 1,775 Prozent sowie den eventuellen Kinderlosenzuschlag (0,25 Prozent) trägt allein der Arbeitnehmer. Hintergrund der unterschiedlichen Verteilung war die Abschaffung eines Feiertages als Ausgleich der Arbeitgeberbelastung bei Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995. Bis auf Sachsen beteiligten sich alle Bundesländer an der Streichung des Buß- und Bettages. Zur Entlastung der Arbeitgeber ist der Arbeitnehmeranteil in Sachsen daher 0,5 Prozent höher.
Arbeitslosenversicherung
Mit der Arbeitslosenversicherung soll Versicherte im Falle der Arbeitslosigkeit finanziell unterstützt werden, zum Beispiel durch die Zahlung von Arbeitslosengeld und Bürgergeld.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil betragen jeweils 1,2 Prozent.
SV-Beiträge für Azubis (Stand 2023)
SV-Abgaben | Arbeitnehmeranteil |
Krankenversicherung | 7,30 % + Zusatzbeitrag |
Rentenversicherung | 9,30 % |
Pflegeversicherung | 1,525 % (außer Sachsen), ggf. + 0,25 %
1,775 % (nur Sachsen), ggf. + 0,25 % |
Arbeitslosenversicherung | 1,30 % |
Insgesamt wird somit jeden Monat ungefähr ein Fünftel bzw. ca. 20 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für die Sozialversicherung abgezogen. Mit diesem kostenlosen Beitragsrechner kannst du errechnen, wie hoch deine monatlich zu zahlenden Krankenkassenbeiträge sind.
Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Arbeitnehmeranteile der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden von der Brutto-Ausbildungsvergütung einbehalten und an die Versicherungsträger weitergeleitet. Außerdem fallen bei hohen Ausbildungsvergütungen Steuern an, die ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen werden. Mehr dazu erfährst du im Abschnitt Müssen Azubis Steuern zahlen? Der verbleibende Betrag ist die Netto-Ausbildungsvergütung, die auf deinem Konto gutgeschrieben wird.