Ausbildungsvergütung – Wie viel verdient man als Azubi?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sollen Auszubildende eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Diese soll eine finanzielle Unterstützung und gleichzeitig auch erste Entlohnung für die Leistung des Auszubildenden sein – ein erstes Gehalt also. Allerdings unterscheiden sich die Ausbildungsvergütungen zum Teil erheblich in den einzelnen Ausbildungsberufen. Auch zwischen Ost und West gibt es immer noch Unterschiede bei der Vergütung der Auszubildenden. Ausbildungsgehälter steigen in der Regel mit fortschreitender Dauer der Berufsausbildung an. Seit 2020 gilt ein einheitlicher Mindestlohn – gestaffelt nach alten und neuen Bundesländern. Außerdem enthält das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Regelungen für einen standardisierten Ausbildungsverlauf in Bezug auf die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der Berufsausbildung zu erlernen sind. Die meisten Berufsausbildungen dauern drei Jahre. Einige wenige benötigen zwei oder vier Jahre Ausbildung.

Welche Ausbildungsvergütung erhalten Azubis?
Ausbildungsvergütung | (c) Fotolia.com / dessauer

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen lagen im Jahr 2021 bei durchschnittlich 987 Euro brutto pro Monat. Dabei existieren jedoch große Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausbildungsberufen. Eine Auswahl der tariflichen Ausbildungsvergütungen einiger Berufszweige stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung:

Liste Ausbildungsvergütung nach Beruf

Liste tariflicher Ausbildungsvergütungen 2020 (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung)

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um den Bruttoverdienst. Von diesem werden noch Sozialabgaben und anfallende Steuern abgezogen. Übrig bleibt die Nettovergütung, also der dem Azubi tatsächlich monatlich ausgezahlte Betrag.

Ausbildungsvergütung pro Monat der wichtigsten Berufe mit den tariflichen Azubi-Verdiensten (Stand: Oktober 2021, Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)):

Berufsbezeichnung alte Bundesländer neue Bundesländer
  1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
Industriekaufmann/-frau 960 € 1.041 € 1.135 €   909 € 965 € 1.047€  
Hotelfachmann/-frau 772 € 888 € 1.007 €   797 € 886 € 981 €  
Mechatroniker/-in 974 € 1.049 € 1.136 € 1.212 € 917 € 991 € 1.062 € 1.140 €
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
(Industrie und Handel)
988 € 1.058€ 1.141 € 1.200 € 887€ 981 € 1.053 € 1.153 €
Elektroniker/-in Automatisierungstechnik 995 € 1.065 € 1.154€ 1.238 € 927 € 1.001 € 1.086 € 1.153€
Mediengestalter/-in Digital und Print 958 € 1.031 € 1.104€   905 € 997 € 1.111€  
Koch/Köchin 776€ 890€ 1.011€   806 € 898 € 994 €  
Fachinformatiker/-in 970 € 1.042 € 1.128 €   952 € 1.007 € 1.107 €  
Friseur/-in 549€ 647 € 768 €   337 € 424 € 482 €  
Verkäufer/-in 928€ 1.023 €     862 € 943 €    
Einzelhandelskauffrau/-mann 926 € 1.019 € 1.138€   870€ 954 € 1.069 €  

Azubi-Verdienst am Beispiel Altenpfleger

Eine beliebte Ausbildung ist die zum Altenpfleger. Die Vergütung als Altenpfleger ist tariflich festgelegt. Allerdings gibt es hier je nach Träger und Region unterschiedliche Tarifverträge. Inzwischen ist die Vergütung aller Ausbildungsverträge an Tarife geknüpft, welche bei Gewerkschaften einsehbar sind.   Aber Achtung!: Dies bedeutet nur, dass eine bestimmte Gehaltsgrenze im Ausbildungsvertrag nicht unterschritten werden darf. So können einige Betriebe die Entlohnung im Ausbildungsvertrag mit dem potentiellen Auszubildenden selbst verhandeln, wodurch es zu Differenzen in der Vergütung derselben Berufe kommen kann.

Die Verdienste für die Ausbildung liegen aktuell in staatlichen Einrichtungen sowie in kirchlichen Verbänden und Einrichtungen, die sich an den Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes orientieren, im 1. Ausbildungsjahr bei 1.170 Euro pro Monat, im 2. Ausbildungsjahr bei 1.250 Euro pro Monat und im 3. Ausbildungsjahr bei 1.350 Euro pro Monat. Daneben gibt es private Träger, die eigene Azubi-Gehälter für Altenpfleger festlegen. Der seit dem 1. Januar 2020 für Auszubildende geltende Mindestlohn gilt für Altenpfleger oder auch examinierte Altenpfleger nur im Falle einer dualen Ausbildung.

Spitzenverdienste als Azubi

In bestimmten Branchen wird den Auszubildenden deutlich mehr Ausbildungsgehalt gezahlt als im Schnitt üblich. Hierzu zählt vor allem der öffentliche Dienst und der Finanzsektor mit den Ausbildungsberufen Bankkauffrau / -mann oder Versicherungskauffrau / -mann. Bei diesen Ausbildungen verdient man also um einiges mehr! Die absoluten Höchstverdiener unter den Auszubildenden sind übrigens die Fluglotsen – diese verdienen in ihrem dritten Jahr bereits zwischen 4000 und 5000 Euro im Monat!

Auszubildende in kommunalen Stadtverwaltungen oder bei Bundesbehörden erhalten bereits im zweiten Jahr ihrer Ausbildung ein vierstelliges Ausbildungsgehalt. Auch bei Banken und Versicherungen sowie einigen größeren Industrieunternehmen werden im zweiten oder im dritten Lehrjahr bereits vierstellige Ausbildungsgehälter für Auszubildende gezahlt.

Mindestlohn für Azubis seit 2020

Seit 2020 gilt unabhängig vom tariflichen Ausbildungsgehalt der einzelnen Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn für Auszubildende. Dieser ist sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einheitlich. Seit 2020 liegt der Mindestlohn für Azubis bei 515 Euro und ab 2023 dann bei 620 Euro.

Höhere Ausbildungsvergütung 2023

Ein höherer Lohn erwartet auch viele Azubis, die 2023 ihre Ausbildung beginnen: Die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung steigt von 585 Euro auf 620 Euro brutto pro Monat. Danach erhöht sie sich wie folgt:

im 2. Ausbildungsjahr: plus 18 Prozent
im 3. Ausbildungsjahr: plus 35 Prozent
im 4. Ausbildungsjahr: plus 40 Prozent

Tarifverträge

Tarifverträge entstehen aus Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften der Arbeitnehmer in den entsprechenden Branchen. Die Tarifverträge sollen die Prioritäten beider Seiten repräsentieren und im besten Fall alle Beteiligten glücklich machen. Wichtige Punkte von Tarifverträgen sind etwa Urlaubsansprüche oder eben Gehälter, als auch das Ausbildungsgehalt. Sollte also ein Arbeitgeber (oder dein Ausbildungsbetrieb) zu einem dieser Arbeitgeberverbände gehört, gelten die ausgehandelten Tarifverträge für ihn und somit auch für dich als Azubi. Häufig stellen Tarifverträge auch Richtlinien für jene Arbeitgeber dar, die nicht zu den Verbänden gehören. Dies gilt besonders im Bereich der Gehälter. Gibt es für deine zukünftige Branche also einen Tarifvertrag, kannst du anhand dessen ziemlich gut erkennen, wie dein Ausbildungsgehalt als Azubi einmal aussehen wird.

Nebenjob während der Ausbildung

Als Auszubildender darfst du neben deiner Ausbildung theoretisch einen zweiten Job ausüben, um deine Ausbildungsvergütung etwas aufzubessern.  Du darfst jedoch nicht mehr als 520€ pro Monat verdienen. Darüber musst du jedoch deinen Ausbildungsbetrieb unbedingt informieren! Grundsätzlich kann dir die Aufnahme einer zweiten Beschäftigung nur untersagt werden, solltest du vorhaben bei einem Konkurrenten deines Ausbildungsbetriebs arbeiten oder wenn deine Arbeitsleistung im Ausbildungsbetrieb leidet. Wenn du also vorhast, etwa als Barkeeper oder am Nachttresen im Hotel zu arbeiten, könnte dein Ausbilder etwas dagegen haben.  Auch darfst du pro Monat nur eine bestimmte Anzahl Stunden arbeiten, das ist im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Solltest du zusätzliche Leistungen wie etwa Wohngeld beziehen, könntest deinen Anspruch verlieren, wenn du zu viel verdienst. Sprich also zunächst mit deinem Ausbilder und informiere dich gründlich, bevor du auf Jobsuche gehst.

Azubis und Steuern

Wie viel Steuern du als Azubi zahlen musst (oder ob du überhaupt Steuern zahlen musst), ist von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung und deiner Lohnsteuerklasse abhängig. Wenn du unverheiratet und kinderlos bist, befindest du dich in Steuerklasse I. Verdienst du jährlich weniger als 10.908 Euro (Stand 2023) musst du keine Steuern zahlen. Sobald dein Ausbildungsgehalt diesen Grundfreibetrag jedoch übersteigt, werden Lohn- und (falls du Mitglied einer Kirche bist) Kirchensteuer fällig. Diese Beiträge gehen direkt von deinem Ausbildungsbetrieb an das Finanzamt. Wie viel dir nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben von deinem Ausbildungsgehalt bleiben, kannst du hier sehen.

Sozialversicherungsabgaben

Nicht nur Steuern werden von deinem Ausbildungsgehalt abgezogen. Im Normalfall müssen Azubis – wie alle anderen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer auch – Sozialversicherungsbeiträge für vier der fünf* Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) abführen. Diese werden zu in etwa gleichen Teilen vom Arbeitnehmer (Azubi) und dem Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) übernommen.

Eine Ausnahme hiervon gilt für Geringverdiener, also Azubis, deren Bruttoverdienst unter 325 Euro pro Monat liegt (Geringverdienergrenze seit 2003). Für sie werden die Beitragskosten in voller Höhe von dem Ausbildungsbetrieb übernommen, sodass sie keine Sozialabgaben entrichten müssen. Durch die Einführung der Mindestvergütung verlor die Geringverdienergrenze für Azubis fast vollständig an Relevanz.