Girokonto für Auszubildende

Sofern du noch kein eigenes Girokonto hast, wirst du spätestens mit Ausbildungsbeginn eines eröffnen müssen. Deine Kontoverbindung musst du dem Arbeitgeber mitteilen, damit er deine Ausbildungsvergütung überweisen kann. Viele Banken bieten ein kostenloses Girokonto für Azubis mit Extras wie Startguthaben und Kreditkarte an. Eine Kontoeröffnung dauert nur wenige Minuten und ist auch online möglich.

Azubis benötigen ein eigenes Girokonto
Girokonto für Auszubildende | (c) Fotolia.com / Martin Lang

Girokonto für minderjährige Azubis

Für Auszubildende unter 18 Jahren dürfen in Deutschland nur Konten ohne Kontoführungsgebühren angeboten werden – beispielsweise ein Jugendgirokonto. Girokonten sind für Minderjährige also generell kostenfrei.

Girokonto für volljährige Azubis

Auszubildende mit erreichtem 18. Lebensjahr erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine EC-Karte, einen Dispokredit und Überziehungskredit. Der Erhalt einer EC-Karte und ein möglicher Dispokredit orientiert sich an der Höhe deiner monatlichen Ausbildungsvergütung. In dem Zusammenhang spielt auch der Zins für Kontoüberziehungen eine Rolle, also die Gebühren, die fällig werden, wenn du mehr Geld ausgibst, als dir zu Verfügung steht. Wie hoch die Zinsen sind, handhabt jede Bank anders.

Eröffnung des eigenen Kontos

Den Antrag für ein Konto erhältst du in jeder Filiale der gewünschten Bank. Einen solchen Antrag kannst du aber auch online ausfüllen und ausdrucken. Solltest du unter 18 Jahren sein, giltst du als minderjährig. Minderjährige sind im Sinne des Gesetzes nicht geschäftsfähig und können keine Verträge abschließen. Somit muss den Kontoantrag ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. In dem Fall muss zusätzlich zum Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Kinderausweises beigelegt werden.

Ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt bei jeder Kontoeröffnung ist, dass Kontoinhaber und gegebenenfalls ein Erziehungsberechtigter mit dem ausgedruckten Kontoantrag, allen erforderlichen Unterlagen und jeweils einem gültigen Personalausweis zur nächsten Postfiliale gehen und ihre Identität im Rahmen des Postident-Verfahrens durch den Postangestellten prüfen lassen. Dieses Vorgehen verhindert, dass Unberechtigte ein Konto auf deinen Namen eröffnen können.
Hat ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter bereits ein Konto bei der Bank, bei der du dein Konto eröffnen möchtest, kann das Verfahren vereinfacht werden. In dem Fall ist das Postident-Verfahren nicht erforderlich und du kannst die Kontoeröffnung direkt online beantragen. Bist du zum Zeitpunkt der Beantragung bereits 18 Jahre oder älter, kannst du dein Konto selbst eröffnen.