Arbeitszeit für Azubis

Deine Arbeitszeiten sind im Ausbildungsvertrag geregelt. Sie variieren je nach Ausbildungsberuf. In vielen Branchen gelten Tarifverträge, durch welche die Arbeitszeit für Azubis begrenzt wird. Liegt ein solcher Tarifvertrag nicht vor, wird die maximale Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren durch das Jugendarbeitsschutzgesetz beziehungsweise durch das Arbeitszeitgesetz für Azubis ab 18 Jahren geregelt.

 

 

Arbeitszeit für Azubis
Arbeitszeiten in der Ausbildung | (c) fotolia.com / jamrooferpix

Arbeitszeiten minderjähriger Azubis

Minderjährige Auszubildende dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nur maximal acht Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Gelegentlich ist auch eine Tagesarbeitszeit von 8,5 Stunden erlaubt, wenn dies an anderen Tagen durch eine kürzere Arbeitszeit ausgeglichen wird. An Feiertagen und am Wochenende dürfen Minderjährige in der Regel nicht arbeiten. Pausenzeiten zählen nicht als Arbeitszeit.

Arbeitszeiten volljähriger Azubis

Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten, wobei auch hier eine durchschnittliche Arbeitszeit von nicht mehr als acht Stunden pro Tag vorgeschrieben ist. Die Arbeitszeit kann dabei auf bis zu zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich angehoben werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet wird. Im Gegensatz zu Minderjährigen können volljährige Azubis auch am Samstag arbeiten. Pausenzeiten zählen nicht als Arbeitszeit.

Diese Regelungen sind auch unter Einbeziehung von Überstunden einzuhalten. Ausnahmen gelten nur für außergewöhnliche Notfälle wie beispielsweise einen Brand im Ausbildungsbetrieb. Ein möglicher Personalmangel in deinem Ausbildungsbetrieb zählt ausdrücklich nicht als Notfall.

Zu welchen Uhrzeiten dürfen Azubis arbeiten?

Minderjährige Auszubildende dürfen nicht zwischen 20 und sechs Uhr arbeiten. Ausnahmen davon gibt es beispielsweise in Branchen, in denen frühere oder spätere Arbeitszeiten notwendig sind.

Ein Beispiel: 16-Järhige Bäckerlehrlinge dürfen bereits ab fünf Uhr und über 17-Jährige ab vier Uhr morgens ihrer Arbeit nachgehen.

Pausen

Die vorgeschriebenen Ruhepausen dürfen Auszubildende frei nutzen. Minderjährige Auszubildende müssen nach 4,5 bis 6 Stunden eine mindestens halbstündige Pause einlegen, nach mehr als sechs Stunden muss die Pausenzeit eine Stunde betragen. Bereits volljährige Auszubildende müssen nach maximal 6 Stunden eine halbe Stunde Pause machen, nach 9 Stunden muss eine Dreiviertelstunde Pause gemacht werden.

Wird die Zeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet?

Die Berufsschulzeiten und andere theoretische Ausbildungsabschnitte werden dir im Normalfall auf deine Arbeitszeit angerechnet. Du musst also die Zeiten, in denen du am Unterricht in der Berufsschule teilgenommen hast, nicht in deinem Ausbildungsbetrieb nacharbeiten.

Bei minderjährigen Azubis gilt die Regelung, wonach ein Tag mit mehr als 5 Stunden Berufsschule pauschal mit 8 Stunden Arbeitszeit gutgeschrieben wird. Bei Blockunterricht an fünf Tagen in der Woche mit mehr als 25 Stunden Unterricht entspricht das genau einer Arbeitswoche von 40 Stunden.

Bei volljährigen Azubis wird die Zeit in der Berufsschule exakt von Unterrichtsanfang bis -ende auf die Arbeitszeit angerechnet. Dabei gilt, dass die Unterrichtszeit auch den Arbeitszeiten im Betrieb entsprechen muss. Findet der Unterricht zu anderen Zeiten statt, müssen die Zeiten nicht angerechnet werden. Es ist unter Umständen sogar möglich, dass du als volljähriger Azubi vor oder nach der Berufsschule zusätzlich im Betrieb arbeiten musst, wenn die anderen Vorschriften (siehe oben) dadurch nicht verletzt werden.

Müssen Azubis Überstunden leisten?

Zusätzliche Arbeitszeiten über deine festgelegte tägliche Stundenzahl hinaus gelten als Überstunden und sind in der Ausbildung nicht vorgesehen. Kommt es dennoch dazu, dass du Überstunden leistest, muss dein Ausbildungsbetrieb dir diese gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz entweder in voller Höhe auszahlen oder mit Freizeit ausgleichen.