Eine vertraglich festgelegte Probezeit dient Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb dazu, einander kennenzulernen und festzustellen, ob ihre jeweiligen Erwartungen an die zu bewältigenden Arbeitsaufgaben erfüllt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange dauert die Probezeit?
Laut Gesetz beträgt die Probezeit bei Azubis zwischen ein und vier Monaten. In der Regel wird dieser Rahmen voll ausgeschöpft (Festlegung auf vier Monate). Eine Verkürzung ist möglich, wenn der Azubi bereits vor Ausbildungsbeginn in dem Betrieb gearbeitet hat. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur erlaubt, wenn der Auszubildende einen Großteil der vereinbarten Zeit aufgrund von Krankheit versäumt hat.
Kündigung in der Probezeit
Innerhalb der festgelegten Spanne kannst sowohl du selbst als auch dein Ausbildungsbetrieb den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Begründung kündigen. Das kommt beiden Seiten zugute, da die Zusammenarbeit so ausgetestet werden kann. Hier fallen also keine Fristen an, in denen du weiterhin in dem betreffenden Unternehmen arbeitest. Sonderregelungen bezüglich des Kündigungsschutzes gibt es jedoch bei Schwangerschaft oder Elternzeit. Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Die Unterschrift unter der Kündigung müssen deine Eltern leisten, falls du jünger als 18 bist. Wird dir gekündigt und du bist unter 18 Jahre alt, richtet sich die Kündigung an deine Eltern.
Krankheit während der Probezeit
Solltest du in der Probezeit wegen Krankheit über längere Zeit ausfallen, kannst du also grundsätzlich gekündigt werden. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nicht.
Solltest du bei einer Probezeit von einem Monat etwa zwei Wochen ausfallen, könnte sich das selbstverständlich negativ auswirken. Im Zweifelsfall spricht aber auch nichts dagegen, bei längerem Ausfall etwa über die Verlängerung deiner Probezeit zu sprechen. Dabei könnte dann auch die maximale Probezeit von vier Monaten überschritten werden. Der Umgang mit Krankheit am Arbeitsplatz kann jedoch auch ein wichtiger Indikator für die Arbeitsatmosphäre sein. Mangelnde Kompromissbereitschaft oder Druck, im Krankheitsfall bei der Arbeit zu erscheinen,
könnten Warnzeichen für ein ungesundes Arbeitsklima sein. Außerdem kannst du im Extremfall durch konstruktive Lösungsvorschlägen, wie du den Arbeitsausfall kompensieren kannst,
Flexibilität und Motivation unter Beweis stellen.
Lohnfortzahlungen in der Probezeit
Die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Ausfall wegen Krankheit besteht erst, wenn du länger als vier Wochen ununterbrochen in einem Betrieb arbeitest. Solltest du vorher schon erkranken, übernimmt deine Krankenkasse die Zahlung. Dafür muss aber unbedingt eine Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen!
Wichtige Tipps
Du solltest dir klar darüber sein, dass in den ersten Wochen und Monaten noch Unsicherheiten beim Arbeitgeber über seine Personalentscheidungen bestehen könnten. Denn für Unternehmen hat sich in der Praxis schon oftmals bewiesen, dass Schulzeugnisse und glänzende Bewerbungsauftritte nicht alles über einen Menschen aussagen können. Aus diesem Grund ist dieser erste Abschnitt zwischenmenschlich besonders sensibel.
In der Probezeit solltest du dir also möglichst nichts zu Schulden kommen lassen. Dies kannst du durch dein eigenes Verhalten (auch in der Freizeit) beeinflussen. Versuche am besten, immer ausgeschlafen, ohne Restalkohol und mit positiver Grundeinstellung an die gestellten Aufgaben heranzugehen, vermeide in der Anfangszeit Konflikte im Team und begegne Mitarbeitern und Vorgesetzten mit freundlichem Respekt. Vor allem die für die Lehrausbildung direkt verantwortlichen Personen wie deine Lehrausbilder legen ein besonderes Augenmerk auf die Neulinge im Betrieb. Halte dich also möglichst mit Kritik, auch wenn sie vielleicht berechtigt ist, in der Probezeit zurück. Sollte die Chemie oder das Betriebsklima ganz und gar nicht stimmen, bist du z. B. mit Mobbing oder anderen Verwerfungen konfrontiert, solltest du dich allerdings nicht scheuen, dies zur Sprache zu bringen und dich notfalls auch nach einem anderen Ausbildungsbetrieb umsehen.