Seit 2013 gibt es ein neues Gebührenmodell für den Rundfunkbeitrag der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Seitdem ist jeder deutsche Haushalt verpflichtet, einmal monatlich eine Grundpauschale von 18,36 Euro (stand 2023) zu zahlen (auch vierteljährige, halbjährige oder ganzjährige Zahlungen möglich). Diese Pauschale ist unabhängig davon, ob oder wie viele Empfangsgeräte man besitzt.
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Eigene Wohnung – eigener Rundfunkbeitrag
Auch Azubis müssen ihren Beitrag zahlen, sofern sie eine eigene Wohnung haben. Auch wenn man kein TV-Gerät, kein Küchenradio und keinen PC in seiner Wohnung stehen hat, ja nicht einmal ein Smartphone besitzt – der Gesetzgeber verpflichtet bei eigener Wohnung zum bezahlen.
Ausnahme: Hotel Mutti
Auszubildende, die bei Ihren Eltern wohnen, sind in der Regel durch den Beitrag der Eltern mit abgedeckt. Falls deine Wohnung im elterlichen Haus separat liegt und über einen eigenen Eingang und Briefkasten verfügt, theoretisch also auch an fremd vermietet werden könnte, ist ein eigener Rundfunkbeitrag für diese Wohnung zu zahlen. Du kannst ihn ja trotzdem von den Eltern sponsern lassen…
Befreiung
Azubis, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu muss der aktuelle BAB-Bescheid beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice vorgelegt werden.
Die Befreiung gilt für die Dauer des BAB-Bewilligungszeitraums und muss anschließend erneut beantragt werden.