Viele angehende Berufseinsteiger fragen sich zu Beginn ihrer Ausbildung: zahlt man in der Ausbildung steuern oder bleibt das Gehalt komplett steuerfrei? Die Antwort ist klar – grundsätzlich gelten für Azubis die gleichen Regeln wie für alle Arbeitnehmer. Das bedeutet: Ob und wie viel du tatsächlich zahlst, hängt vor allem von deinem Einkommen ab.
Die gute Nachricht: In der Praxis müssen viele Azubis nur wenig oder gar keine Steuern zahlen. Erst wenn dein Einkommen über dem sogenannten Grundfreibetrag liegt, wird überhaupt Lohnsteuer Ausbildung fällig. Liegt dein Gehalt darunter, bleibt dein Verdienst steuerfrei oder du bekommst bereits gezahlte Beträge über die Steuererklärung zurück.
Trotzdem lohnt es sich, das Thema genauer zu verstehen. Denn auch wenn viele denken „zahlen Azubis Steuern überhaupt?“, gibt es Situationen – etwa bei höheren Ausbildungsvergütungen oder zusätzlichen Zahlungen wie Weihnachtsgeld – in denen Abzüge entstehen können. Wichtig: Dein Ausbildungsbetrieb übernimmt die Abführung der Steuern automatisch, sodass du dich um nichts kümmern musst.
Wer die Basics kennt, kann seine Finanzen in der Ausbildung besser planen – und oft sogar Geld vom Finanzamt zurückholen.

Inhaltsverzeichnis
Lohnsteuer
Die Höhe der zu zahlenden Steuern ist von der Lohnsteuerklasse abhängig, in die du eingeordnet wirst. Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Freibeträge. Steuern fallen nur für den Teil des Einkommens an, der die jeweils geltenden Grundfreibeträge übersteigt. Die meisten Azubis sind kinderlos und ledig und erhalten deshalb die Lohnsteuerklasse 1. Das bedeutet, ihr Grundfreibetrag ist geringer als in höheren Steuerklassen. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, wird automatisch einer höheren Steuerklasse zugeordnet, in der entsprechend höhere Grundfreibeträge gelten.
In der Lohnsteuerklasse 1 zahlt ein Azubi erst ab einem monatlichen Bruttogehalt von ca. 950 Euro Lohnsteuer. Nur wenige Auszubildende erhalten bereits im ersten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung in dieser Höhe (siehe Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ein Azubi?).
Auch wenn zu Beginn der Ausbildung meist noch keine Lohnsteuer anfällt, benötigt der Arbeitgeber zu Beginn der Ausbildung entsprechende Angaben von dir. Die Lohnsteuerkarte aus Papier wurde 2013 durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) ersetzt. Alle Angaben, die früher auf der Lohnsteuerkarte vermerkt waren, werden nun in einer Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt.
Kirchensteuer
Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du einer Religionsgemeinschaft angehörst, deren Mitglieder kirchensteuerpflichtig sind. Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Lohnsteuer (beziehungsweise acht Prozent in Baden-Württemberg und Bayern). Sie wird also nur für Azubis fällig, die auch Lohnsteuern zahlen müssen.
Solidaritätszuschlag
Ähnliches galt für den Solidaritätszuschlag. Dieser richtete sich ebenfalls nach der Lohnsteuer und betrug ca. 5,5 Prozent. Wenn du von der Einkommensteuer befreit warst, weil du zu wenig als Auszubildender verdientest, war auch kein Solidaritätszuschlag fällig. Im Januar 2021 wurde der Solidaritätszuschlag abgeschafft.
Lohnt sich eine Steuererklärung?
Für dich als Azubi könnte sich eine Einkommensteuererklärung lohnen. Diese ist zwar freiwillig, aber wenn du neben deiner Ausbildung kein weiteres Geld verdienst, kann es trotzdem sinnvoll sein, sich die Arbeit zu machen. Eine Einkommensteuererklärung ermittelt, ob du zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt hast. Hast du zu wenig gezahlt, musst du nachzahlen, hast du zu viel bezahlt, bekommst du vom Finanzamt Geld erstattet. Für dich als Azubi sind besonders die Werbungskosten interessant. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die nötig sind, damit du deine Arbeit ausführen kannst, insbesondere Fahrtkosten oder Arbeitskleidung. Andere typische Werbungskosten sind etwa Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Verpflegung, wenn du für deine Ausbildung reisen musst. Aber auch dein Handy und deinen Computer kannst du als Werbungskosten geltend machen, wenn du diese für deine Ausbildung benötigst und du keine Geräte gestellt bekommst. Auch Aufwendungen etwa für den Umzug sind absetzbar. Wenn du Lohnsteuer zahlst, du also über dem Freibetrag deiner Lohnsteuerklasse verdienst und deine Werbungskosten hoch sind, dann kann sich eine Steuererklärung für dich lohnen, da du eine Menge Geld zurück bekommen kannst! Falls deine Werbungskosten jedoch unter 1000 Euro liegen und du keine Lohnsteuer zahlst, lohnt sich eine Steuererklärung kaum.
Wie macht man die Steuererklärung?
Als Auszubildender müsstest du nur eine verkürzte Steuererklärung machen. Das Formular lässt sich etwa auf der Seite des Bundesfinanzministeriums runterladen. Über das kostenlose Portal Elster wird das von dir ausgefüllte Formular anschließend digital ans Finanzamt übermittelt. Dabei prüft Elster deine Steuererklärung auch gleich noch auf Plausibilität. Daneben gibt es auch private Softwareanbieter, Steuerberater oder Lohnsteuervereine, die Unterstützung bei der Steuererklärung anbieten. Die sind dann aber meistens kostenpflichtig.
Verlustvortrag und Zweitausbildung
Besonders interessant wird die Steuererklärung übrigens für Azubis, die sich bereits in der Zweitausbildung befinden: Hier dürfen die gesamten Ausbildungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Durch einen sogenannten Verlustvortrag kannst du Verluste, die du in einem Steuerjahr gemacht hast, in die nächsten Jahre mitnehmen und dann steuerlich geltend machen. Wenn du also über den Zeitraum, in dem du deine Zweitausbildung machst, Verlust machst, weil du nicht so viel verdienst, wie wenn du arbeiten würdest, kannst du diese Verluste dann in dem Jahr von der Steuer absetzen, in dem du wieder normal verdienst! Mit einem Verlustvortrag kannst du so selbst Verluste gewinnbringend nutzen.