Übernahme nach der Ausbildung

Eine Übernahme in deinem Ausbildungsbetrieb ermöglicht es dir, erste Berufserfahrungen zu sammeln. Selbst wenn du nicht auf Dauer in diesem Betrieb arbeiten möchtest, solltest du dir daher einen sofortigen Wechsel überlegen. Eine Übernahme ist aber nicht in jedem Fall sicher.

Gibt es ein Recht auf Übernahme nach der Ausbildung?
Dank Übernahme sofort im Beruf durchstarten | (c) Fotolia.com / Alexander Raths

Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung

Als Azubi hast du in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Übernahme nach dem Ende deiner Ausbildung. Ausnahmen bestehen nur, wenn eine Übernahme im Tarifvertrag festgeschrieben ist oder falls du Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung bist. In der Regel endet daher dein Beschäftigungsverhältnis im Ausbildungsbetrieb, falls keine Übernahme vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung kann zudem erst in den letzten sechs Monaten der Ausbildung rechtskräftig getroffen werden. Eine bereits zuvor getroffene Absprache zwischen Auszubildenden und Betrieb ist laut § 12 Berufsbildungsgesetz nicht gültig. Einigst du dich mit deinem Ausbilder in den letzten sechs Monaten auf eine Übernahme, solltest du dir unbedingt eine schriftliche Bestätigung dafür geben lassen. Beachte auch, dass dir dein Ausbildungsbetrieb nicht von sich aus eine Übernahme anbieten muss. Du kannst ihn auch selbst fragen, ob er dich übernehmen möchte.

Wechsel des Betriebs nach Ausbildungsende

Auch wenn du bereits weißt, dass du nicht ewig in deinem Ausbildungsbetrieb arbeiten möchtest, kann eine Übernahme nach der Ausbildung dennoch sinnvoll sein. Sie wertet deinen Lebenslauf auf und erhöht somit deine späteren beruflichen Chancen. Außerdem kannst du weitere wertvolle Berufserfahrung sammeln, bevor du dich in einem neuen Betrieb bewirbst.