Welche Zuschüsse kann ein Azubi beantragen?

Geld vom Staat für Azubis: BAB, Bafög oder Wohngeld
Zuschüsse für Azubis | (c) fotolia.com / butch

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Bei der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Für den Anspruch auf BAB müssen im Allgemeinen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du kannst während deiner Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen, weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort nicht zumutbar wäre.
  • Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig bestreiten. Hierbei wird sowohl dein eigenes Einkommen als auch das deiner Eltern oder deines Ehepartners berücksichtigt.

Die Höhe der ausgezahlten BAB hängt vom Gesamtbedarf (Fahrtkosten, Lebensmitteleinkäufe, Miete, Kosten für Arbeitskleidung usw.) des Auszubildenden und dem anzurechnenden Einkommen ab. Insbesondere bei einer niedrigen Ausbildungsvergütung und geringem Einkommen der Eltern kann die BAB mehrere hundert Euro im Monat betragen und sollte daher in jedem Fall beantragt werden. Empfänger von BAB sind zudem vom Rundfunkbeitrag befreit. Ob du Anspruch auf BAB hast, kannst du mit dem BAB-Rechner der Agentur für Arbeit überprüfen.

Die Antragstellung erfolgt bei der Agentur für Arbeit am Ort deines Wohnsitzes. Die Leistung wird dabei erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem du den entsprechenden Antrag gestellt hast, auch wenn deine Ausbildung bereits früher begonnen hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, die BAB direkt zum Ausbildungsbeginn zu beantragen.

Kindergeld

Die Eltern eines Auszubildenden haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dieses wurde 2017 erneut erhöht und beträgt nun 192 Euro im Monat (für das dritte Kind 198 Euro, ab dem vierten Kind 223 Euro im Monat). Der Anspruch besteht auch für die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn) für maximal 4 Monate. Wer das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, muss dazu allerdings bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.

Der Kindergeldanspruch endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder mit Vollendung des 25. Lebensjahres, wobei sich im letzteren Fall die Bezugsdauer um Zeiten verlängert, in denen ein Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet wurde.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht unabhängig vom Einkommen des Auszubildenden. Allerdings muss das Kindergeld schriftlich von deinen Eltern beantragt werden.

Finanzielle Hilfen für Ausbildungssuchende (Vermittlungsbudget)

Ausbildungsplatzsuchende können über die Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass du dich bei der Arbeitsagentur als ausbildungsplatzsuchend meldest. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dann finanzielle Unterstützung für Reise- und Bewerbungskosten, Übergangsbeihilfen sowie Zuschüsse für einen notwendigen Umzug. Sollte für die Ausbildung ein Umzug notwendig sein, ist es wichtig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung fristgerecht vor dem Wohnortwechsel zu stellen.

Wohngeld

Wohngeld erhalten Auszubildende nur in seltenen Ausnahmefällen. Wer bereits Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, hat keine Chance auf Wohngeld. Möglich ist der erfolgreiche Antrag auf Wohngeld nur dann, wenn BAB „dem Grunde nach“ abgelehnt wurde, die Ausbildung also prinzipiell (unabhängig vom Einkommen) nicht förderfähig ist. Dies ist etwa der Fall, wenn du bereits deine zweite Ausbildung machst. Wenn du ein volljähriger Auszubildender bist, der am Ausbildungsort seine eigene Wohnung mietet und auch selbst bezahlt, dann hast du zum Beispiel gute Chancen auf Wohngeld. Das trifft jedoch nur auf wenige Auszubildende zu. Näheres dazu erfährst du auf www.wohngeld.org/anspruch.

Nebenjob

Prinzipiell dürfen auch Auszubildende einen Nebenjob ausüben. Der Arbeitgeber kann dies nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung negativ beeinflusst.
Allerdings sind der Ausübung eines Nebenjobs enge Grenzen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (für Azubis unter 18 Jahren) bzw. das Arbeitszeitgesetz (für Azubis ab 18 Jahren) gesteckt. Jugendliche dürfen demnach nur maximal 8 Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. In den meisten Ausbildungen ist damit die erlaubte Wochenarbeitszeit bereits ausgeschöpft. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten, wobei auch hier eine durchschnittliche Arbeitszeit von nicht mehr als 8 Stunden pro Tag vorgeschrieben ist. Wer also beispielsweise Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden im Ausbildungsbetrieb arbeitet, könnte somit am Samstag für bis zu 8 Stunden einem Nebenjob nachgehen.

Schülerausweis

Zum Ausbildungsbeginn solltest du dir von der Berufsschule einen Schülerausweis ausstellen lassen. Mit diesem sparst du in vielen Institutionen und öffentlichen Einrichtungen bis zu 50 % des Eintrittsgeldes. Außerdem ermöglicht er dir im öffentlichen Nahverkehr sinnvolle Rabatte.

Kredit für Azubis

Auch die Aufnahme eines Kredits kann für Azubis eine Option zur Finanzierung der Ausbildung sein. Bei den meisten Banken müssen dafür allerdings einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Dein Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
  • Du hast das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Du verfügst über einen positiven Schufa-Eintrag.
  • Du verfügst über ein regelmäßiges Einkommen. Wenn du Miete für eine eigene Wohnung zahlen musst, ist die Ausbildungsvergütung allein nicht immer ausreichend.

Meist erfolgt die Kreditvergabe zudem erst nach überstandener Probezeit. Eine Laufzeit des Kredits über die Ausbildungsdauer hinaus wird oft nur dann gewährt, wenn die Übernahme nach der Ausbildung bereits vom Arbeitgeber garantiert wurde.

 

Nicht immer jedoch wird man nach der Ausbildung auch übernommen, manchmal sind ein weiteres Studium oder eine Auszeit im Ausland einfach keine Option. Dann geht es zunächst in die Arbeitslosigkeit, während du dich nach einem passenden Arbeitsplatz umsiehst. Als Auszubildender hast du in Hinsicht auf Arbeitslosigkeit genau die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer, du hast also Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses richtet sich nach deiner letzten Ausbildungsvergütung, ist also noch nicht so hoch. Trotzdem solltest du dich direkt arbeitslos melden, wenn du keinen Ausblick auf Übernahme oder eine andere Stelle hast, da du nur so deinen Anspruch erhältst. Je früher du dich meldest, desto besser. Bereits drei Monate vor dem Beginn deiner Arbeitslosigkeit kannst du schon Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen.  Dies hat den Vorteil, dass du nicht allzu lange ohne Geld dastehst, da die nötigen Prozesse bereits in die Wege geleitet sind, wenn du deine Ausbildung abschließt. Außerdem hat das Arbeitsamt so etwas Vorlauf, um dir vielleicht doch schon eine passende Stelle zu finden! So bleibst du im Flow und wirst vielleicht gar nicht erst arbeitslos.  Um dein Arbeitslosengeld im Zweifelsfall etwas aufzubessern, darfst du mit einem angemeldeten Nebenjob auch etwas dazuverdienen. Dabei darfst du jedoch nicht mehr als 14,59 Stunden arbeiten und monatlich nicht mehr als 165 Euro verdienen.
Also keine Panik – selbst wenn du nicht übernommen wirst und erstmal keine Stelle in deinem erlernten Beruf in Aussicht hast, ist das nicht das Ende der Welt.