Der Urlaubsanspruch eines Auszubildenden ist in seinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Zusätzlich gibt es gesetzliche Mindestvorgaben: Minderjährige Azubis sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geschützt, während für volljährige Azubis das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt.

Inhaltsverzeichnis
Urlaubsanspruch für minderjährige Auszubildende
Für Azubis, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten folgende gesetzliche Mindesturlaubstage:
- Mindestens 30 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- Mindestens 27 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- Mindestens 25 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende
Sobald ein Azubi zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre oder älter ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Dieses sieht einen Mindestanspruch von 24 Werktagen pro Jahr vor.
Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstag
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen zu verstehen:
- Werktage: Alle Kalendertage von Montag bis Samstag (Feiertage ausgenommen). Wenn der Urlaub in Werktagen angegeben ist, bedeutet das, dass für eine komplette freie Woche sechs Urlaubstage genommen werden müssen.
- Arbeitstage: Die tatsächlichen Tage, an denen du regelmäßig arbeitest. Wer eine 5-Tage-Woche hat, benötigt nur fünf Urlaubstage, um eine Woche frei zu bekommen.
Wann können die Urlaubstage genommen werden?
Grundsätzlich entscheidet der Ausbildungsbetrieb, wann Urlaub genommen werden kann. Dabei sollten jedoch die Wünsche des Azubis berücksichtigt werden, es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter sprechen dagegen.
Wichtige Hinweise:
- Urlaub muss immer schriftlich beantragt werden, am besten so früh wie möglich.
- Ein Urlaubsantrag ist erst gültig, wenn er vom Ausbilder genehmigt wurde.
Urlaub und Berufsschule
Azubis können ihren Urlaub nicht für den Berufsschulunterricht nutzen, sondern sollten diesen während der Berufsschulferien nehmen. Falls der Urlaub in der Schulzeit liegt, besteht trotzdem Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Besondere Regelungen:
- Mindestens zwei Wochen des Jahresurlaubs müssen während der Berufsschulferien genommen werden.
- In Ausnahmefällen kann Urlaub auch in der Schulzeit genehmigt werden.
- Für jeden Urlaubstag, an dem ein Azubi trotz Urlaubs in der Berufsschule anwesend war, wird ein zusätzlicher Urlaubstag gutgeschrieben.
Urlaubsanspruch bei unterjährigem Ausbildungsbeginn
Falls die Ausbildung erst im Laufe des Jahres beginnt, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Pro Monat der Beschäftigung steht dem Azubi ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Beginnt die Ausbildung nach dem 1. Juli, wird nur noch der anteilige Urlaub für das restliche Jahr gewährt. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit.
Urlaubsplanung mit dem Betrieb abstimmen
Um Konflikte zu vermeiden, sollte frühzeitig mit den Vorgesetzten abgesprochen werden, wann der beste Zeitraum für den Urlaub ist. Eine rechtzeitige Planung sorgt für eine reibungslose Genehmigung und verhindert Missverständnisse.
Mit diesen Regeln können Azubis ihren Urlaub optimal planen und genießen!