Der Anspruch auf Urlaubstage ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Über das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde zudem für Azubis unter 18 Jahren und über das Bundesurlaubsgesetz für Azubis ab 18 Jahren ein Mindesturlaub vom Gesetzgeber festgelegt.
Inhaltsverzeichnis
Urlaubsanspruch für minderjährige Auszubildende
Für Azubis, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
- mindestens 27 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
- mindestens 25 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende
Für Azubis, die zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt sind, gilt das Bundesurlaubsgesetz. In diesem ist ein Mindestanspruch von 24 Werktagen Urlaub pro Jahr festgelegt.
Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstag
Du solltest beachten, dass ein Werktag nicht mit einem Arbeitstag gleichzusetzen ist. Als Werktage gelten alle Tage von Montag bis Samstag. Feiertage werden dabei nicht mitgezählt. Wenn die Urlaubstage im Ausbildungsvertrag in Werktagen angegeben sind, musst du daher sechs Tage Urlaub nehmen, um eine Woche freizubekommen. Als Arbeitstage zählen dagegen nur die Tage, an denen du regelmäßig arbeitest. Für Azubis, die eine 5-Tage-Woche haben, reichen somit fünf Urlaubstage, um eine komplette Woche frei zu bekommen.
Wann können die Urlaubstage genommen werden?
Wann du als Auszubildender deinen Urlaub nehmen darfst, entscheidet dein Ausbildungsbetrieb. Allerdings sollten deine Wünsche dabei berücksichtigt werden, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe oder zuvor beantragte Urlaubswünsche anderer Angestellter dagegensprechen. Du solltest in jedem Fall einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen. Am besten so früh wie möglich und nicht erst einen Tag vor deinem gewünschten Urlaubsbeginn. Erst wenn dein Ausbilder zustimmt, ist dein Urlaub auch genehmigt.
Deinen Urlaub kannst nur für die Arbeit im Betrieb und nicht für den Unterricht in der Berufsschule verwenden. Deshalb solltest du deinen Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien nehmen. Solltest du deinen Urlaub außerhalb der Berufsschulferien nehmen, kann es also auch vorkommen, dass du während deines Urlaubs in die Schule musst.
Beachte, dass du mindestens zwei Wochen deines Jahresurlaubs ohnehin während der Berufsschulferien nehmen musst. Nur in Ausnahmefällen kannst du deinen Urlaub auch in der Berufsschulzeit nehmen. Für jeden Urlaubstag, an dem du in der Berufsschule warst, bekommst einen Tag Urlaubsanspruch gutgeschrieben.
Am besten ist es, wenn du mit deinen Vorgesetzten absprichst, wann der beste Zeitpunkt für deinen Urlaub ist.