Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses kann sowohl durch den Ausbildungsbetrieb als auch durch den Azubi erfolgen. Dabei solltest du Folgendes beachten:
Inhaltsverzeichnis
Kündigung während der Probezeit
Die Probezeit dient Azubis und Ausbildungsbetrieb dazu, einander kennenzulernen und festzustellen, ob ihre jeweiligen Erwartungen an die zu bewältigenden Arbeitsaufgaben erfüllt werden. Während dieser Probezeit gibt es für Azubis keinen Schutz vor einer Kündigung. Das heißt, dein Arbeitgeber kann den Ausbildungsvertrag, und damit das Ausbildungsverhältnis, jederzeit beenden. Hier fallen also keine Fristen an, in der Azubi weiterhin in dem betreffenden Unternehmen arbeitet. Andererseits hat auch der Auszubildende die Möglichkeit, die Ausbildung kurzfristig zu kündigen. Ausnahmen bestehen hierbei für schwangere und behinderte Azubis: Sie dürfen auch während der Probezeit nicht ohne weiteres gekündigt werden.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch beenden, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dazu zählen u. a.
- Diebstahl
- Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule
- Regelmäßiges Zuspätkommen im Ausbildungsbetrieb
- Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen im Ausbildungsbetrieb
- Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise
In den meisten Fällen muss der fristlosen Kündigung eines Azubis mindestens eine schriftliche Abmahnung aus dem gleichen Kündigungsgrund vorausgegangen sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind besonders schwere Vergehen wie beispielsweise ein tätlicher Angriff auf den Ausbilder. In diesem Fall kann das Ausbildungsverhältnis auch ohne vorherige Abmahnung beendet werden. Außerdem muss die Kündigung unmittelbar erfolgen, das heißt der Kündigungsgrund darf dem Ausbildungsbetrieb nicht länger als zwei Wochen bekannt gewesen sein. Ein Widerspruch des Auszubildenden kann bis drei Wochen nach der Kündigung eingereicht werden. Erst nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung rechtskräftig, der Ausbildungsvertrag aufgelöst und das Ausbildungsverhältnis beendet.
Kündigung durch den Azubi
Als Auszubildender hast du sowohl die Möglichkeit einer ordentlichen, als auch einer fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung umfasst eine Kündigungsfrist von vier Wochen und ist nur möglich, wenn du den aktuellen Ausbildungsberuf aufgeben und dich stattdessen in einer anderen Tätigkeit ausbilden lassen möchtest.
Eine fristlose Kündigung kann auch von Seiten des Azubis nur aus wichtigem Kündigungsgrund erfolgen. Das gilt beispielsweise für folgende schwere Pflichtverletzungen:
- Es gibt keinen geeigneten Ausbilder am Arbeitsplatz und Lehrinhalte werden dir nicht richtig vermittelt.
- Du bekommst ständig Aufgaben, die nicht zu deinem Ausbildungsberuf gehören.
- Du wirst über längere Zeit am Arbeitsplatz beschimpft, benachteiligt, beleidigt oder diskriminiert.
- Regelmäßige Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
- Sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt
- Deine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt.
- Du bekommst geleistete Überstunden nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen.
Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen
Sollten du und dein Ausbilder zusammen der Meinung sein, dass es nicht sinnvoll ist, die Ausbildung fortzusetzen, dann ist eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages die beste Lösung. Die Auflösung kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Zunächst solltest du immer das Gespräch mit deinem Ausbilder suchen, um das Anliegen möglichst ohne die oben beschriebenen rechtlichen Mittel zu lösen. Eine weitere Möglichkeit ist der Aufhebungsvertrag. Dieser ist eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Azubi, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen. Dieser Aufhebungsvertrag ist nur dann möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb der Auflösung des Ausbildungsverhältnisses zustimmt. Der Unterschied zur Kündigung ist also, dass er nicht einseitig, sondern im Interesse beider Parteien wirkt. Außerdem greifen die Kündigungsfristen bei einer Auflösung des Ausbildungsverhältnisse durch Aufhebungsvertrag nicht, da es sich eben um keine Kündigung handelt. Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Azubi und Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis also einvernehmlich und es braucht keinen Kündigungsgrund. Wenn sich beispielsweise beide Parteien korrekt verhalten, aber der Azubi trotzdem den Ausbildungsplatz wechseln möchte, bietet sich ein Aufhebungsvertrag an. Ein Aufhebungsvertrag ist also insbesondere bei einem Ausbildungsplatzwechsel die ideale Wahl.