Homeoffice in der Ausbildung

Welche Ausbildungsvergütung erhalten Azubis?
Homeoffice in der Ausbildung | (c) getty Images / nensuria

Habe ich ein Recht auf Arbeit im Homeoffice?

Nein, tendenziell sogar im Gegenteil. Aus § 14 I 2 BBiG geht hervor, dass du als Azubi von deinem Auszubildenden direkt ausgebildet werden sollst. Als Azubi musst du überwiegend in der Ausbildungsstätte anwesend sein. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass es möglich ist, Auszubildende teilweise im Homeoffice arbeiten zu lassen und sie dennoch auf ihre spätere Berufstätigkeit vorzubereiten. Ob du aber als Auszubildener deine Ausbildung zum Teil auch im Home Office ausüben kannst, hängt vom Ermessen deines Ausbilders ab und muss schriftlich festgehalten werden. Es obliegt also im Endeffekt deinen Ausbildern zu entscheiden, ob die Arbeit im Homeoffice für dich als Azubi sinnvoll ist. Wenn deine Ausbilder etwa Arbeitsergebnisse digital kontrollieren können oder du im Rahmen deiner Ausbildung deine Tätigkeit ohnehin dokumentieren musst, kann dir die Arbeit vom Homeoffice aus ermöglicht werden. Einen rechtlichen Anspruch hast du jedoch leider nicht.

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung ist davon auszugehen, dass Kompetenzen, die für deine Arbeit im Homeoffice erforderlich sind, zukünftig in der Ausbildung vermittelt werden müssen. Das liegt zum anderen auch daran, dass es Berufe gibt, bei denen ein mobiles Arbeit zum späteren Berufsalltag gehört. Dazu zählt beispielsweise die Tätigkeit als Kaufmann*frau, die am Schreibtisch ausgeübt wird.

Die Ausnahme, nicht die Regel

Die Arbeitswelt ändert sich stetig. Dabei stellt sich die Frage, ob Ausbildungen auch unabhängig von der Anwesenheit der Ausbilder vor Ort durchgeführt werden können. Dabei spielen vor allem moderne Medien und verschiedene Arbeitsformen eine Rolle. Die Erfahrung während Corona zeigt, dass theoretische Ausbildungsinhalte zum Teil auch ohne die direkte Präsenz des Ausbilders vermittelt werden können. Die Vermittlung von praktischen Inhalten ohne Anwesenheit des Ausbilders zeigt sich jedoch komplexer. Home Office sollte also eher dann wahrgenommen werden, wenn Ausbildungsinhalte vertieft, nicht aber neu gelernt werden sollen. Zudem ist es auch von der Ausbildung selbst, als auch vom Konzept des Ausbildungsbetriebs abhängig.

Du hast als Auszubildener demnach keinen Anspruch auf Home Office, noch kann dir dein Betrieb dieses anordnen. Das mobile Arbeiten setzt zudem eine Vereinbarung zwischen dir als Azubi und deinem Arbeitgeber, also dem Ausbildungsunternehmen, voraus.