In einer Marktwirtschaft kann es passieren, dass ein Betrieb Konkurs geht und geschlossen werden muss. Für deine Ausbildung ist das natürlich gar nicht gut, aber es bedeutet natürlich nicht das Ende der Welt. Hier erfährst du, was du in einem solchen Fall tun kannst, um doch noch zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu kommen.

Inhaltsverzeichnis
Was genau bedeutet Insolvenz?
Ist ein Unternehmen insolvent, ist es zahlungsunfähig. In diesem Fall bleiben Zahlungsforderungen offen, Schulden können nicht bezahlt werden, Zinsen und Mahngebühren schon gar nicht. In diesem Fall muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden.
Was bedeutet eine Insolvenz für das Ausbildungsverhältnis?
Zunächst eine Entwarnung: Weder eine drohende Insolvenz noch die tatsächliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wirken sich direkt auf deine Ausbildungsvertrag aus. Ein Insolvenzverwalter tritt nun an die Stelle deines Ausbilders und ist dazu verpflichtet, die Pflichten, die aus dem Ausbildungsverhältnis resultieren, zu erfüllen. Dazu gehört auch die Zahlung deiner Ausbildungsvergütung!
Was bedeutet eine Insolvenz für meine Ausbildungsvergütung?
Die schlechte Nachricht ist: Deine Ausbildungsvergütung könnte gekürzt werden. Diese Kürzung darf allerdings nur in einem gewissen Rahmen erfolgen und deine Vergütung muss immer noch höher sein als im letzten Jahr. Du kannst also nicht auf einmal weniger Geld als vorher erhalten, aber unter Umständen weniger Geld in Summe. Sollte dein Betrieb aufgrund der Insolvenz insgesamt nicht mehr in der Lage sein, deine Ausbildungsvergütung zu zahlen, kannst du einen Anspruch auf Insolvenzgeld geltend machen. In diesem Fall wird sich die örtliche Arbeitsagentur für drei Monate um die Lohnzahlung kümmern.
Kann ich durch eine Insolvenz meine Ausbildungsstelle verlieren?
Sollte dein Ausbildungsbetrieb vollständig stillgelegt werden, kann sie dir fristlos kündigen. Bis das passiert, wird aber bei Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens festgestellt werden, dass keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr bestehen. In dem Fall besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist vonseiten deines Ausbildungsbetriebs.
Sollte dein Unternehmen im Verlauf des Insolvenzverfahrens aufgekauft werden, so tritt der Käufer nun in die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis ein.
Auf keinen Fall solltest du einfach kündigen! Da dir vertraglich zugesichert wurde, dass dein Ausbildungsbetrieb dir die nötigen Inhalte vermittelt, hätte die Nichteinhaltung für den Betrieb Konsequenzen – auch bei Insolvenz! In diesem Fall könnte dem Betrieb behördlich die Ausbildungseignung aberkannt werden. Außerdem hast du ein Recht auf Schadensersatz. Wenn du kündigst, erhältst du ihn leider nicht. Im Regelfall wird deine Ausbildung jedoch zunächst regulär weiterlaufen.
Individuelle Beratung suchen
Natürlich kann der Einzelfall immer von der Norm abweichen, deshalb ist es wichtig, dass du dich informierst. Durch eine individuelle Beratung, entweder von deinem Ausbilder, dem Insolvenzverwalter oder Dachorganisationen wie etwa Handwerkskammern, kannst du dir einen Überblick verschaffen und auf Unterstützung zählen.