Müssen Azubis GEZ bezahlen?

GEZ für Azubis

Seit 2013 gibt es ein neues Gebührenmodell für den Rundfunkbeitrag der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale.
Jetzt ist jeder deutsche Haushalt verpflichtet, einmal monatlich eine Grundpauschale von 17,98 Euro zu zahlen. Diese Pauschale ist unabhängig davon, ob oder wie viele Geräte man zu Hause nutzt. Das Gute daran ist aber, dass für jede Wohnung nur noch ein Beitrag gezahlt werden muss.

Auch Azubis müssen GEZ-Gebühren bezahlen. Auszubildende, die bei Ihren Eltern wohnen, sind in der Regel durch den Beitrag der Eltern abgedeckt. Hat der Azubi eine eigene Wohnung, muss er bezahlen. Der Azubi-Rundfunkbeitrag braucht allerdings nicht gezahlt werden, wenn man eine Ausbildungsförderung (BaföG) erhält.
Der aktuelle BaföG- oder BAB-Bescheid muss beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice vorgelegt werden, um als Azubi von der GEZ befreit zu werden. Im Internet gibt es diverse Seiten mit Azubi-Bafög-Rechnern, über die man ermitteln kann, ob man Anspruch auf eine Förderung hat (siehe auch Spartipps für Azubis).

Die Befreiung gilt so lange, wie der BaföG-Bewilligungszeitraum dauert. Mit jedem neuen BAföG-Antrag muss die Befreiung von der Rundfunkgebühr neu beantragt werden.